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Der ENTLASTUNGSBETRAG gem. §45b SGB XI
in der Hauswirtschaft
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Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

-Ab Pflegegrad 1 hat jeder Versicherte Anspruch auf den Entlastungsbetrag. 

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Ab wann steht mir der Betrag zur Verfügung?

-Zeitlich gesehen steht Ihnen der Betrag mit Erteilung des Pflegegrades zur Verfügung. Da ein Pflegegrad aber auch rückwirkend erteilt werden kann, kann der Anspruch somit auch schon existieren, auch wenn noch kein Pflegegrad im Moment besteht (aber es zu erwarten ist, dass Dieser Ihnen rückwirkend erteilt wird).

 

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

-125 Euro stehen Ihnen pro Monat zur Verfügung. Der Betrag verfällt nicht, wenn man Diesen nicht in Anspruch nimmt, sondern addiert sich immer weiter auf. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können bis zum 30.06. des Folgejahres verwendet werden.

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Was kann ich mit dem Entlastungsbetrag machen?

-Das Repertoire, der mit dem Entlastungsbetrag zusammenhängenden Leistungen ist umfangreich, dazu einige Beispiele:

 

1. Einkaufsdienst - Sie gehen zusammen mit uns einkaufen oder lassen von uns ihren Einkauf besorgen.

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2. hauswirtschaftliche Versorgung - unsere Fachkräfte unterstützen Sie im Haushalt bei den Aufgaben, die Sie gerne machen würden oder selber nicht mehr schaffen.

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3. Botendienste - Wir erledigen Ihre Geschäfte für Sie z.B. Apothekengänge, Hilfsmittelbesorgung, Behördengänge oder Rezeptbesorgungen.

 

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