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Der ENTLASTUNGSBETRAG gem. §45b SGB XI
in der Betreuung

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

-Ab Pflegegrad 1 hat jeder Versicherte Anspruch auf den Entlastungsbetrag. 

Ab wann steht mir der Betrag zur Verfügung?

-Zeitlich gesehen steht Ihnen der Betrag mit Erteilung des Pflegegrades zur Verfügung. Da ein Pflegegrad aber auch rückwirkend erteilt werden kann, kann der Anspruch somit auch schon existieren, auch wenn noch kein Pflegegrad im Moment besteht (aber es zu erwarten ist, dass Dieser Ihnen rückwirkend erteilt wird).

 

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

-125 Euro stehen Ihnen pro Monat zur Verfügung. Der Betrag verfällt nicht, wenn man diesen nicht in Anspruch nimmt, sondern addiert sich immer weiter auf. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können bis zum 30.06. des Folgejahres verwendet werden, erst danach geht der Anspruch verlorenDer Betrag kann auch nicht ausgezahlt werden!

Was kann ich mit dem Entlastungsbetrag machen?

-Das Repertoire, der mit dem Entlastungsbetrag zusammenhängenden Leistungen ist umfangreich, dazu einige Beispiele:

 

1. Unterhaltung, Spiele spielen oder spazieren gehen. Besuch von Konzerten, Kino oder sonstigen sozialen Veranstaltungen.

2. Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen, während Sie Urlaub machen, eigene Termine wahrnehmen o.Ä. beaufsichtigt die Fachkraft den Pflegebedürftigen. (Dies geschieht nur stundenweise. Bei einem Patienten, der alleine hilflos ist, steht als Alternative auch die externe Kurzzeitpflege zur Verfügung.)

3. Begleitung zum Arzt oder zu anderen Terminen. 

4. Unterstützung bei der Aufnahme von sozialen Kontakten.

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